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Antrag auf Mitgliedschaft als Athlet

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT ALS ATHLET

(AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT)

Ich bin ein Athlet und hiermit beantrage ich meine Aufnahme als außerordentliches Mitglied1 in dem Bayerischen Landesverband für Bodybuilding-, Fitness und Kraftsport e.V. 

Antragsteller dieser Mitgliedschaft kann nur eine natürliche Person  sein, die nicht jünger als 16 Jahre alt ist, wobei minderjährige (beschränkt Geschäftsfähige Personen - 16-17 Jahre alt) einer Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter bedürfen2.

"Haben die gesetzlichen Vertreter die Zustimmung zum Vereinsbeitritt erteilt, können beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ihre Mitgliederrechte grundsätzlich selbst ausüben. Die Eltern können sich das Bestimmungsrecht aber auch generell oder von Fall zu Fall vorbehalten. Sie üben dann die Mitgliedschaftsrechte für den Minderjährigen aus (z.B. Teilnahme an der Mitgliederversammlung)."

Der Mitgliedsbeitrag für Athleten wurde festgelegt und beträgt jährlich 60€.

Der Mitgliedsbeitrag ist immer für das laufende Kalenderjahr unabhängig vom Eintrittsdatum nach der Rechnungsstellung fällig. 

Die Mitgliedschaft erlischt3 durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres (bis 30.11.) Die finanziellen Verpflichtungen für das laufende Kalenderjahr werden durch das Ausscheiden nicht berührt.

Der BLV-BFK e. Verein benötigt für die Verwaltung der Mitgliedschaft Ihre personenbezogenen Daten. Diese Daten werden durch den Verein zur Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung verarbeitet. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Unser Verein ist verpflichtet, folgende mitgliedsbezogene Daten an den Dachverband DBFV zu übermitteln: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum.

Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne Bekanntgabe diese Daten nicht stattgegeben werden kann.

 

  1. §4 Mitgliedschaft (Satzung)
  2. Ein Vertrag, der ohne Einwilligung der Eltern abgeschlossen wurde, gilt als „schwebend unwirksam“. Das heißt: Die abgegebene Willenserklärung (und somit auch das Rechtsgeschäft) ist solange nichtig, bis die Eltern das Rechtsgeschäft genehmigen. Wird keine Genehmigung erteilt, ist das abgeschlossene Rechtsgeschäft unwirksam (§ 108 Absatz1 BGB)
  3. §5 Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft (Satzung)

Antrag auf Mitgliedschaft als Athlet

Format 01.01.2007
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